8-985 Qualifizierter Entzug in normaler Inneren Abteilung

  • Sehr geehrte Forum Mitglieder,

    in den letzten Budgetverhandlungen eines rein somatischen Krankenhauses in NRW wurde die Abrechnung von DRGs mit der OPS 8-985 von den Kostenträger abgelehnt.
    Begründung:
    - das Krankenhaus / die Innere Abteilung verfügt über keine Schwerpunktzulassung \"Qualifizierte Suchtbehandlung\" und somit bestünde kein Versorgungsauftrag
    - die medizinsch fachliche korrekter Erbringung dieser OPS nach dem OPS 301 Katalog 2006 wurde nicht bezweifelt

    Da in der Vergangenheit in diesem Krankenhaus immer ca 400 DRGs bei Alkoholerkrnakungen vereinbart wurden macht sich hier eine nicht Berücksichtigung der OPS deutlich bemerkbar.

    In einem anderen Krankenhaus, wo sich die Innere in \"normale\" und \"Droge/Sucht\" aufgeteilt hat mit 1200 Fällen in Droge/Sucht würde eine solche Einstellung der Kassen noch schwerer wiegen.

    Wer weiß hier Rat?

    Freundliche Grüße aus Siegen,


    A. Weigand
    Arzt, Medizincontrolling

  • Hallo Herr Weigand,
    hallo Forum,

    der Hinweis der Kostenträger, dass die Innere Abteilung des Krankenhauses nicht über eine \"Schwerpunktzulassung\" für den qualifizierten (Alkohol-)Entzug verfüge, kann, muss aber nicht unbedingt überzeugen.

    Möglicherweise besteht in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung, derartige Schwerpunkte krankenhausplanerisch \"zu verankern\". Wenn dieser Weg über die Krankenhausplanung nicht gegangen worden ist, so hätten die Kostenträger mit ihrer Ablehnung (\"keine Zulassung\") formal recht. Mir ist bekannt, dass in Krankenhausplänen und den entsprechenden Feststellungsbescheiden anderer Bundesländer bestimmte Schwerpunkte des Versorgungsauftrages explizit herausgestellt werden.

    Andererseits gibt es den § 109 Abs. 1 Satz 5 SGB V, demzufolge - unter bestimmten Voraussetzungen - die Leistungsstruktur des Krankenhauses durch die Vertragsparteien (Krankenhaus und Kostenträger) vereinbart werden kann. Warum von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wurde, vermag ich natürlich nicht zu sagen. Ich habe aber die Aussage so verstanden, dass die strukturellen und qualitativen Anforderungen für den qualifizierten Entzug auch von den Kostenträgern nicht in Zweifel gezogen worden sind.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo Herr Weigand,
    Hallo Forum,
    Genau über dieses Thema sagte Herr Heimig gestern auf der Veranstaltung in Berlin, dass das InEK einen Auftrag zur Kostenkalkulation erhalten hatte. Dies zeigt, dass die Kassen Einsicht zeigen und versuchen nach Ermittlung der Kosten auf die Krankenhäuser zuzugehen.


    mit freundlichen Grüßen

    mit freundlichen Grüßen

    Alaa Eddine