Sehr geehrte Forum Mitglieder,
in den letzten Budgetverhandlungen eines rein somatischen Krankenhauses in NRW wurde die Abrechnung von DRGs mit der OPS 8-985 von den Kostenträger abgelehnt.
Begründung:
- das Krankenhaus / die Innere Abteilung verfügt über keine Schwerpunktzulassung \"Qualifizierte Suchtbehandlung\" und somit bestünde kein Versorgungsauftrag
- die medizinsch fachliche korrekter Erbringung dieser OPS nach dem OPS 301 Katalog 2006 wurde nicht bezweifelt
Da in der Vergangenheit in diesem Krankenhaus immer ca 400 DRGs bei Alkoholerkrnakungen vereinbart wurden macht sich hier eine nicht Berücksichtigung der OPS deutlich bemerkbar.
In einem anderen Krankenhaus, wo sich die Innere in \"normale\" und \"Droge/Sucht\" aufgeteilt hat mit 1200 Fällen in Droge/Sucht würde eine solche Einstellung der Kassen noch schwerer wiegen.
Wer weiß hier Rat?
Freundliche Grüße aus Siegen,
A. Weigand
Arzt, Medizincontrolling