Hallo,
mit der Weitergabe von Unterlagen an BGen zum Zwecke der Rechnungsprüfung ist es leider nicht so ganz einfach, siehe:
Gruß, J.Helling
PS: Details zu den dort genannten Schreiben der jeweiligen Datenschutzbeauftragten sollten Sie bei Ihrer Landes-KH-Gesellschaft erhalten.