präoperative Leistungen am OP-Tag

  • Hallo liebes Forum,

    könnte mir bitte einer den Abs. 3 des EBM Präambel 31.2.1 erklären?

    \"Der Leistungsumfang der Krankenhäuser, die sich zur Teilnahme am Vertrag gemäß § 115 b SGB V erklärt haben,
    definiert sich nicht durch den Inhalt dieses Abschnittes, sondern durch den Vertrag nach § 115 b SGB V.\"

    Kann das bedeuten, dass der Abschnitt Nr. 8 des Präambels 31.2.1 für Krankenhäuser nichtig ist?

    Oder habe ich hier einen Denkfehler?


    Freundliche Grüße

    cstracke

  • Hallo Frau cstracke,

    dieser Passus sagt aus, dass für das ambulante Operieren nach § 115b SGB V nicht der EBM, sondern der AOP-Vertrag gültig ist. Das heißt konkret, dass die Krankenhäuser auch nur die Leistungen abrechnen dürfen, die im AOP-Katalog aufgeführt sind. Die in Anhang 2 des EBM aufgeführten Eingriffe dürfen daher auch nur zum Teil von Krankenhäusern abgerechnet werden.

    Abschnitt 8 ist etwas komplizierter. Hier muss man den EBM und den AOP-Vertrag parallel lesen.

    Laut § 4 Abs. 3 AOP-Vertrag sind die präoperativen Leistungen nach der Maßgabe der Abrechnungsbestimmungen des EBM abzurechnen. Das bedeutet z.b. für eine präoperative Sonographie am OP-Tag, dass diese nicht abgerechnet werden darf. Hier muss nämlich die Präambel 31.2 Nr. 8 beachtet werden, die dies ausschließt. Eine präoperative Abrechnung an einem Vortag ist allerdings erlaubt.

    Für die Abrechnung intraoperativer Leistungen gilt nicht diese Regelung, sondern der AOP-Vertrag. Hier steht in § 5 drin, dass \"intraoperative Leistungen erbracht oder veranlasst werden, die in einem unmittelbaren zeitlichen und medizinischen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen.\" Kurz gesagt, alles was medizinisch erforderlich ist, kann abgerechnet werden. Da hier der AOP-Vertrag lex specialis und der EBM lex generalis ist, gelten die Regelungen der Präambel 31.2. Nr. 8 nicht für die Abrechnung intraoperative Leistungen.

    Ich hoffe, dass diese Erläuterung Ihnen weiterhilft.

    Grüsse aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."