Guten Tag!
bei Kodierung der TEP-Implantationen gibt es immer wieder kleine und größere Unsicherheiten.
Der Knie-TEP-Einbau wurde mit dem Kode 5-822.11 (Implantation einer bikondylären, ungekoppelten, zementierten Oberflächenprothese, ohne Patellaersatz) verschlüsselt.
Zusätzlich hat der Operateur im OP-Bericht die Durchführung der Arthroplastik der Patella dokumentiert und dieses mit dem Kode
5-829.6 (Resektionsarthroplastik am Kniegelenk) verschlüsselt. Ist der o.g. OPS-Kode in diesem Fall richtig? Muss die Arthroplatik der Patella zusätzlich kodiert werden oder ist diese Maßnahme schon im Kode für die TEP-Implantation inbegriffen?
Für alle Beiträge zu meiner Fragestellung bedanke ich mich schon jetzt.
Viele Grüße!
Brigitte B.