Hallo liebe Forumteilnehmer,
bitte lachen Sie mich nicht wegen meiner Frage aus.....
für einen Patienten haben wir 2 Ery- Konzentrate bestellt, diese wurden entsprechend getestet und geliefert. Plötzlich und unerwartet verstarb der Patient, die Konseven konnten nicht mehr infundiert werden, sie wurden vernichtet. Kodiere ich sie trotzdem? Weil Aufwand? Für die Abrechnung der DRG bei uns ist das zwar unerheblich, aber ich will´s ja richtig machen.
Danke !
medcont
nicht gegebene Blutkonserven
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Hallo Medcont,
sehe Sie bitte unter P012d der Allgemeinen Kodierrichtlinien für Prozeduren.ZitatP012d Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder
Anzahl
Bestimmte Prozeduren des OPS, insbesondere aus Kapitel 8, werden auf der Basis von Größe,
Zeit oder Anzahl unterschieden.
Sind keine Größen-, Mengen- oder Zeitangaben verfügbar, so ist der Kode für die kleinste bzw.
zeitlich kürzeste Einheit zu verwenden.
Ansonsten sind Mengen- bzw. Zeitangaben zu addieren und die Summe einmal pro Aufenthalt
zu kodieren (s.a. DKR P005 Multiple/Bilaterale Prozeduren (Seite 42)). Als Bezugsdatum ist
aus pragmatischen Gründen der Tag der ersten Leistung zu wählen.
Soweit der OPS für die Gabe von Medikamenten oder Blutprodukten eine Dosis- bzw.
Mengenangabe vorsieht, ist nur die dem Patienten tatsächlich verabreichte Dosis bzw.
Menge zu kodieren.
Beispiel 1
8-810.8 Transfusion von rekombinantem Faktor VIII
8-810.80 Bis 2000 Einheiten
8-810.81 2001 bis 5000 Einheiten
8-810.82 Mehr als 5000 Einheiten -
Hallo MiChu,
Dank für die Antwort, ich wollte das (DKR) nicht so recht akzeptieren, weil Aufwand... Aber dann ist ja alles klar.
Herzliche Grüße
medcont