Hallo ans Forum,
liebe Moderatoren,
bei einem Patienten zeigte sich ein Li.-Schenkel- sowie ein AV-Block II.Grades, so dass er zur weiteren invasiven Diagnostik in ein anderes Krankenhaus verlegt wurde (VWD in unserem KH: 2 Tage). Nach Ausschluss einer relevanten KHK erfolgte die Rückverlegung und die Schrittmacher-Implantation (VWD zweiter Aufenthalt in unserem KH: 6 Tage). Als DRG resultiert nach Fallzusammenführung die F12Z.
Nun liegen jedoch zwei Varianten der FZ vor: Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen ab Entlassung sowie die Wiederaufnahme innerhalb von 30 Tagen mit Partitionswechsel (F70B -> F12Z) bei gleicher MDC (05). Wenn wir den Fall als Rückverlegung erfassen, müssen Verlegungsabschläge hingenommen werden, welche wiederum bei Erfassung als Wiederaufnahme nicht anfallen würden.
Wie muss es richtig sein; welche Wiederaufnahmeregel findet hier ihre Anwendung bzw. hat Priorität? Vermutlich schmunzeln die meisten User über diese Nachfrage :totlach:, aber diese Fallkonstellation ist bisher noch nicht bei uns aufgetreten und wer sonst könnte mir die richtige Vorgehensweise verraten, wenn nicht \"mydrg\"! :d_bravo:
Falls diese Thema hier bereits diskutiert wurde, bitte ich meine \"schlampige\" Recherche zu entschuldigen und wäre für einen entsprechenden Link sehr dankbar!
Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht