Liebes Forum,
wir haben Probleme mit der KV-Notfallabrechnung. Unsere bisherigen Widersprüche wurden zurückgewiesen.
Die KV hat uns die Anästhesie-Ziffern 05330 + 05331 + 05310 gestrichen mit der Begründung, dass diese Leistungen
lt. Beschluss der KV im Notfall nicht abrechnungsfähig sind.
Eine Abrechnung der EBM-Ziffer 05330 +05331 sei neben der EBM-Ziffern 02301 + 02302 ausgeschlossen.
Wie sollen Anästhesien z. B. bei kleinen operativen Eingriffen oder Schulterluxationen in Notfall abgerechnet werden?
Wir bitten um Hilfe.
cstracke