Anästhesieabrechnung im Krankenhausnotfall

  • Liebes Forum,

    wir haben Probleme mit der KV-Notfallabrechnung. Unsere bisherigen Widersprüche wurden zurückgewiesen.

    Die KV hat uns die Anästhesie-Ziffern 05330 + 05331 + 05310 gestrichen mit der Begründung, dass diese Leistungen
    lt. Beschluss der KV im Notfall nicht abrechnungsfähig sind.

    Eine Abrechnung der EBM-Ziffer 05330 +05331 sei neben der EBM-Ziffern 02301 + 02302 ausgeschlossen.

    Wie sollen Anästhesien z. B. bei kleinen operativen Eingriffen oder Schulterluxationen in Notfall abgerechnet werden?

    Wir bitten um Hilfe.

    cstracke

  • Hallo Frau cstracke,


    vielleicht hilft dies Ihnen ja weiter.

    In der Allgemeinen Bestimmung 5.4 heißt es: \"Die Nebeneinanderberechnungsausschlüsse der Leistungen nach den Nrn. 02300 bis 02302 neben den Leistungen nach den Nrn. 05330 und 05331 sowie der Leistungen des Abschnitts 31.2 neben den Leistungen des Abschnitts 31.5.3 beziehen sich nur auf die Erbringung der operativen Leistungen und der Anästhesie durch denselben Arzt. Bei Erbringung der Leistung durch Ärzte verschiedener Fachgruppen findet dieser Ausschluss, auch in Gemeinschaftspraxen bzw. medizinischen Versorgungszentren von Anästhesiologen mit operativ tätigen Vertragsärzten, keine Anwendung.\"

    Wenn Sie im Notfall somit neben einem Chirurgen/ Orthopäden eine Anästhesisten einsetzen, spricht laut EBM nichts gegen die Abrechnung der genannten Ziffern.

    Grüsse aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."