Liebes Forum!
Nach mehrmaligem Lesen des §4(4) und §4 (9) KHEntgG hab ich noch immer nicht verstanden zu wieviel Prozent, zusätzlich zur vereinbarten Menge erbrachte Leistungen, vergütet werden. Im $(4) KHEntgG steht, daß zusätzliche Leistungen mit steigenden Quoten finanziert werden. In § 4(9) steht, daß Mehrerlöse zu 65 % ausgeglichen werden. Meine Frage: Wo ist jetzt der Unterschied zwischen zusätzlicher Leistung und Mehrerlös und was passiert bei Überschreitung des Krankenhausbudgets? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
m.f.G. Rudi
Mehrleistungen
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Hallo,
schauen sie mal unter http://www.kohlhammer.de/krankenhaus.de…itrag_11_05.pdf
Dort ist es soweit wie möglich übersichtlich zusammengefasst.Gruß, J.Helling
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Verstehe, danke!