• Liebes Forum!
    Nach mehrmaligem Lesen des §4(4) und §4 (9) KHEntgG hab ich noch immer nicht verstanden zu wieviel Prozent, zusätzlich zur vereinbarten Menge erbrachte Leistungen, vergütet werden. Im $(4) KHEntgG steht, daß zusätzliche Leistungen mit steigenden Quoten finanziert werden. In § 4(9) steht, daß Mehrerlöse zu 65 % ausgeglichen werden. Meine Frage: Wo ist jetzt der Unterschied zwischen zusätzlicher Leistung und Mehrerlös und was passiert bei Überschreitung des Krankenhausbudgets? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. ;(
    m.f.G. Rudi