Welche Leistungen im Detail werden per DRG bezahlt?

  • Ich bin kein DRG-Experte, weiss aber soviel, dass über die DRGs bestimmte Krankheitsbilder pauschal abgegolten werden. Bei mir liegt der Fall nun so: Ich bin gesetzlich versichert und habe als Wahlleistung Chefarztbehandlung gewählt. Meine KK hat per DRG an das Krankenhaus bezahlt (es ging um eine Spinalstenose im Lumbalbereich) und zwar ca. 6.300,- €. Nun rechnet der Anästhesist mir gegenüber ab und führt dabei Leistungen auf, die meines Erachtens in der DRG drin sein müssten.

    Wo und wie kann man das klären? Als die DRGs vereinabrt und im Preis festgelegt wurden, wird dem doch sicher der Umfang einer \"typischen\" Behandlung zugrunde gelegen haben. Kann man das irgendwo einsehen? Meine KK sah sich leider nicht imstande, mir weiterzuhelfen.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    AS

  • Hallo AS,
    Sie kaufen sich die besondere fachliche Qualifikation, Erfahrung, Kompetenz und besondere Zuwendung des Chefarztes (bzw. seines Vertreters) hinzu.
    Das heißt, der Chefarzt erbringt entweder persönliche Leistungen bei/an Ihnen, wie zum Beispiel Untersuchungen oder er begutachtet persönlich die Untersuchungsergebnisse (z.B. Labor, EKG u.ä.) oder gibt persönlich besondere Leistungen in Auftrag.
    Alle Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit einer bestimmten Anzahl von Punkten bewertet, welche mit dem derzeitigen Punktwert von ca 5-7 Cent multipliziert den einfachen Gebührensatz ergibt.
    Erst bei der Errechnung der Erlöse kommen unterschiedliche Steigerungsfaktoren zum Einsatz, welche den unterschiedlichen persönlichen Einsatz des Arztes verdeutlichen:
    • persönliche Leistungen (Untersuchungen, Beratungsgespräche etc.): 2,30
    • Laborleistungen (Auswertung, Begutachtung, NICHT: Durchführung): 1,15
    • technische Leistungen
    (Auswertung, Diagnosestellung; NICHT: Durchführung): 1,80
    (Die Faktoren können von KH zu KH varieren.)

    Es werden also nicht die allgemeinen Krankenhausleistungen doppelt berechnet, sondern die Kompetenz und Qualifikation, wie von Ihnen gewünscht, gewährleistet und gesondert vergütet.

    Wichtig für sie wäre also zu prüfen, ob die Leistung tatsächlich erbracht wurde und durch wen (der Chefarzt kann nicht den Assistenzarzt frisch von der Uni schicken) und ob die Berechnung genau ausgewiesen wurde.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo ASenna,
    zu ergänzen wäre vielleicht noch, dass sich meines Wissens die \"Chefarztbehandlung\" auf alle an der Behandlung beteiligten Abteilungen bezieht. D.h. Sie müssten demnächst eigentlich auch noch eine Rechnung vom Operateur bekommen.

    MfG
    fimuc