Hallo Forum,
kann mir jemand sagen, ob die obere Grenzverweildauer beim Gesunden Säugling (P67D) anhand statistischer Werte auf sieben Tage festgesetzt wurde, oder ob der Wert sich hier nach § 197 RVO gerichtet hat. Dies würde mich in Bezug auf die Argumentation der KK bei OGVD-Zuschlägen gesunder Säuglinge doch irgendwie interessieren.
Dank und Gruß
Googs