Transurethrale Entfernung von Harnleiterstein durch Laserlithotripsie

  • Guten Tag,

    neuerdings führen unsere Urologen o. g. Behandlung durch, die wohl
    ziemlich aufwendig ist.
    Obwohl alle möglichen Behandlungen mittels Laser kodiert werden
    können, gibt es wohl keinen OPS für die transurthrale Laserlithotripsie von Harnleitersteinen (sonst wäre dies
    bei 5-562.ff zu erwarten). Die Angabe von Lasertechnik (5-985)
    hat keine Erlösrelevanz. Ohne einen speziellen OPS für diese Maßnahme kommen wohl auch keine Zustazentgelte oder direkte Vereinbarungen mit den KK in Frage.

    Gibt es im Forum auch andere KHs, die diese Behandlung durchführen?
    Wie kodieren Sie diese Therapie?

    Gruß
    Ordu

  • Hallo,

    laut DIMDI gibt es keine spezifishce Kodiermöglichkeit sondern eine \"zusammengesetzte Kodierung\" wie folgt:

    5-562.5 Entfernung eines Steines aus dem Ureter, ureterorenoskopisch,
    mit Desintegration (Lithotripsie)
    5-985 Lasertechnik

    Daraus resultiert DRG L20Z (z. B. in Verbindung mit der Hauptdiagnose ICD N20.1) mit einem niedrigen Relativgewicht von 0,705. Diese Behandlungsmethode ist demnach noch nicht in den DRG-Kalkulationen durch InEK berücksichtigt.

    Gruß
    Ordu

  • Hallo,

    ich möchte dieses Thema nochmal aufwärmen;

    gibt es inzwischen schon einen spezifischeren Kode?


    Bei der vorgenannten Konstellation lande ich jetzt in der DRG L20B mit RG 0,796

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Hallo,

    es gibt doch etwas neues:

    Die Kodierung mit HD N20.1 (Ureterstein) in Verbindung mit OPS 5-562.5
    und Angabe der Lasertechnik z. B. 5-985.3 führt in die DRG L20B. Ohne Angabe der Lasertechnik erhält man DRG L20C. Also wird in 2009 der Lasereinsatz vergütet.

    Gruß
    Ordu