Nochmal: Abrechnung Verbrauchsmaterial Urodynamische Untersuchung

  • Ich hatte vor einiger Zeit schonmal nach diesem Thema gefragt.

    Ich führe als ermächtigter Gynäkologe im Krankenhaus urodynamische Untersuchungen auf Überweisung durch.

    Ich habe zunächst versucht, das Verbrauchsmaterial (Katheter und Schlauchsets.Wir arbeiten mit einem älteren Gerät mit Einmalkatheter und Statham-Transducern über Wassersäule, nicht mit Microtip)
    über die Rezeptprüfstelle als Sprechstundenbedarf abzurechnen, da z.B. Miktionszysturethrographiesets in der Sprechstundenbedarfsliste als rezeptierbar stehen.

    Die Rezeptprüfstelle teilte mir heute mit, dass die Katheter im Gegensatz zur radiologischen Diagnostik weder der Patientin noch im Sprechstundenbedarf rezeptierbar sind, sondern in der Abrechnungsziffer enthalten sind.

    Das kann ich mir schwerlich vorstellen bei 1610 Punkten der Ziffer 08310, da ein Katheter alleine 45 Euro kostet.
    Damit würde ich meinen Arbeitgeber durch jede Untersuchung (die zwar stationäre Patienten bringt) schädigen.

    Muss ich das so hinnehmen oder weiss jemand, ob diese Materialien in irgendeiner Weise erstattet werden können ?

    B.H.

    Ltd. Oberarzt einer Frauenklinik in Norddeutschland