Nicht vereinbarte DRG-s

  • Hallo liebes Forum,

    eine Frage: wenn eine DRG mit den KK nicht vereinbart ist - gilt es 600Euro/Tag. Gilt es grundsätzlich oder nur bestimmte DRG´s? (in Kodierrichtlinien steht was von Anlage A und B). :d_gutefrage:

    Vielen Dank für jede Antwort

    Viele Grüße und schönen Abend

    Lorelei

    :augenroll:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo Lorelei,
    die gilt nur für die DRGs in Anlage 3a und 3b, solange sie nicht vereinbart wurden , können 600 bzw. 300 Euro pro Tag abgerechnet werden (also bis zur Budgetvereinbarung). Danach nur im Einzelfall 450 Euro pro Tag.
    Alle anderen DRGs können sie abrechnen, egal was in ihrer Vereinbarungs-E1 steht.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold