2 Kliniken: Zwei Rechnungen o. eine Rechnung - wer darf was kodieren?

  • Liebe KollegInnen,

    ich würde mich über Ihre Unterstützung bei folgender Fallkonstellation freuen:

    Ein Pat. wird 10 Tage in unserer Neurologie (Klinik A) behandelt. In dieser Zeit wird ein urologisches Konsil veranlasst, mit der Folge, dass sich der Pat.am 11. Tag in einem Belegkrankenhaus (Klinik B) einen kleineren Eingriff unterziehen muss. Am 12. Tag erfolgt die Rückverlegung in unsere Neurologie (Klinik A) für weitere 14 Tage. In dieser zweiten Behandlungsepisode wurde nochmals ein urologisches Konsil durchgeführt.

    In die Behandlung sind also zwei Kliniken involviert. Welche Klinik darf dabei welche Leistungen kodieren und somit abrechnen?

    Vielen Dank für alle Hinweise und Ratschläge!

    Gruß
    Elrip

  • Hallo Elrip,

    guckst du hier:

    Verlegung / Verbringung

    Bei Verlegung m.a. Rückverlegung: beide Häuser rechnen unabhängig ab.
    (KHA- evt. Verl. Abschläge)
    (KHB- Verl. Abschläge)
    (eigene Kodierung)

    Bei Verbringung: KHA rechnet ab und kodiert alles.
    KHB erstellt Rechnung an KHA


    Gruß-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"