Liebe KollegInnen,
ich würde mich über Ihre Unterstützung bei folgender Fallkonstellation freuen:
Ein Pat. wird 10 Tage in unserer Neurologie (Klinik A) behandelt. In dieser Zeit wird ein urologisches Konsil veranlasst, mit der Folge, dass sich der Pat.am 11. Tag in einem Belegkrankenhaus (Klinik B) einen kleineren Eingriff unterziehen muss. Am 12. Tag erfolgt die Rückverlegung in unsere Neurologie (Klinik A) für weitere 14 Tage. In dieser zweiten Behandlungsepisode wurde nochmals ein urologisches Konsil durchgeführt.
In die Behandlung sind also zwei Kliniken involviert. Welche Klinik darf dabei welche Leistungen kodieren und somit abrechnen?
Vielen Dank für alle Hinweise und Ratschläge!
Gruß
Elrip