Ausstellung Rezepte bzw.KG Rezepte

  • Hallo liebe Forummitglieder,
    bin seit heute neues Mitglied hier und hab eine Frage, wo ich hoffe Antworten zu finden, da ich es im Vertrag §115b nicht finde.
    Dürfen wir als Krankenhaus im Rahmen der Ambulanten Operation ein Rezept ausstellen bzw. ein Krankengymnastik Rezept?

    Viele Grüße aus Münster
    K.Wendel

  • Hallo K.Wendel,

    in § 9 Abs. 1 AOP-Vertrag findet sich der relevante Passus wieder. Dort heißt es: \"Die für die Durchführung der Eingriffe gemäß § 3 und die Leistungen nach den §§ 4 bis 6 benötigten Verbrauchsmaterialien, Verbandmittel, Arzneimittel und Hilfsmittel werden vom Krankenhaus zur Verfügung gestellt ... Der Krankenhausarzt ist nicht berechtigt, die in diesem Absatz aufgeführten Mittel auf Kassenrezept zu verordnen.\"

    Etwas problematischer ist die Frage nach der Krankengymnastik. Der AOP-Vertrag enthält keine Regelungen zu Heilmitteln. Es handelt sich hier um eine Regelungslücke. Man könnte nun wie folgt argumentieren:

    • In den Grundsätzen des AOP-Vertrages wird von einheitlichen Rahmenbedingungen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern geredet.
    • \" Postoperative, auf das eigene Fachgebiet des den Eingriff nach § 115b SGB V erbringenden Arztes/Anästhesisten bezogene ärztliche Leistungen ...die erforderlich sind, um den Behandlungserfolg des im Krankenhaus durchgeführten Eingriffs nach § 115 b SGB V zu sichern bzw. zu festigen, sind auch von fachlich verantwortlichen Krankenhausärzten durchzuführen.\" (§ 6 AOP-Vertrag)
    • \"Soweit Vordrucke erforderlich sind, werden die für die vertragsärztliche Versorgung vereinbarten Formulare verwendet. Sie werden den Krankenhäusern von den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt.\" (§ 13 AOP-Vertrag)


    Aus dieser Kette lässt sich meines Erachtens schließen, dass Sie ein Rezept für die KG ausstellen dürfen. Ob die Krankenkassen das so sehen, ist wieder eine andere Frage.

    Grüsse aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."