Hallo Forum,
gibt es bei der lokalen Zuständigkeit des MDK so etwas wie eine örtliche Wahrnehmungskompetenz bzw. einem \"Tatortprinzip\"? Anders gefragt: Muss immer auch der MDK eines Bundeslandes die Fälle prüfen, die in den Kliniken dieses Bundeslandes behandelt wurden oder kann durch die Kostenträger prinzipiell jeder MDK in Deutschland mit der Fallbegutachtung beauftragt werden. Wir beobachten zunehmend eines Tourismus der Fallbearbeitung in diverse Bundesländer. Und wenn es diese lokalen Zuständigkeiten gibt, wäre ich für einen Hinweis auf die Grundlage sehr dankbar.
Viele Grüße!
T. Werner
örtliche Zuständigkeit des MDK
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T_Werner -
23. Februar 2007 um 11:09 -
Erledigt
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
auch hier hätte die Suchfunktion gezeigt, dass dies bereits Thema war:
http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…MDK%20Wohnort#4
http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…MDK%20Wohnort#1