GKV-WSG und §275 SGB V

  • Zitat


    Original von Mikka:
    Hallo Forum,
    ich persönlich interprediere diesen Pragraphen so, dass jede Rechnung, welche ab dem 01.04.2007 bei den Kassen eingeht, innerhalb von 6 Wochen zur Prüfung gebracht werden muss. Ich sehe hier keinen Bezug zum Aufnahme- bzw.Entlassungsdatum im Krankenhaus.

    Dies könnte vielleicht für den Zeitraum der Einleitung einer Prüfung innerhalb von 6 Wochen z. B. durch MDK gelten. 100 € werden Sie jedoch noch nicht erhalten, selbst wenn die Prüfung Ihnen Recht geben sollte, jedoch der Pat. vor dem 1.4.07 aufgenommen wurde.