Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit Fallprüfungen seitens der Kostenträger wird immer wider versucht die Verweildauer unter die untere Grenzverweildauer zu drücken. Meiner Ansicht nach wurde diese doch als eine Art Qualitätsindikator zur Vermeidung vorzeitiger Entlassungen definiert. Dieses geschah im Einvernehmen der Selbstverwaltung. Gibt es Begriffdefinitionen die die Bedeutung der unteren Grenzverweildauer darstellen.
Für ihre Bemühungen möchte ich mich bereits im Voraus bedanken.
:sterne: