Sinnhaftigkeit der unteren Grenzverweildauer

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    im Zusammenhang mit Fallprüfungen seitens der Kostenträger wird immer wider versucht die Verweildauer unter die untere Grenzverweildauer zu drücken. Meiner Ansicht nach wurde diese doch als eine Art Qualitätsindikator zur Vermeidung vorzeitiger Entlassungen definiert. Dieses geschah im Einvernehmen der Selbstverwaltung. Gibt es Begriffdefinitionen die die Bedeutung der unteren Grenzverweildauer darstellen.

    Für ihre Bemühungen möchte ich mich bereits im Voraus bedanken.
    :sterne:

    mfg

    medico :)

  • Schönen guten Tag,

    die untere Grenzverweildauer ist nicht inhaltlich, sondern formal definiert:

    Zitat

    Abschlussbericht zum G-DRG-System 2007

    Die UGV beträgt ein Drittel des arithmetischen Mittelwerts der Verweildauer, mindestens aber zwei Tage. Für explizite Ein-Belegungstag-DRGs wird keine UGV berechnet.

    Ob es bei DRGs mit mittleren Verweildauern von 2,5 Tagen und weniger (z.B. andere Kopfverletzungen) noch Sinn macht, eine untere Grenzverweildauer zu definieren, in die dann 45% der Patienten fallen, ist eine andere Frage, die jedoch derzeit noch nicht offiziell beantwortet ist.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,