• Liebes Forum

    habe immer wieder das Problem, dass Patienten mit einem Carcinom in der Anamnese ( meist Jahre zurückliegend) zur stationären Auftransfusion kommen. Die Diagnose lautet: V. a. Tumoranämie (also nicht gesichert, kommt aber am ehestens in Betracht). In den Kodierrichtlinien kann ich nichts genaues darüber finden, wie diese zu kodieren ist, denn der Tumor verursacht uns in der Regel keinen Aufwand mehr, auch kein Stating, etc.
    Darf ich bei dem Verdacht auf eine Tumoranämie immer den Tumor C-D als Äthiologiecode und D 63.0 als Sekundärcode nehmen, oder kommt dann eher D 64.9 als Hauptdiagnose in Frage ?
    Pat. wird wegen dem Symptom ( Anämie ) aufgenommen und behandelt.
    Wäre über Info sehr dankbar, zumal diese sich in unterschiedlichen DRGs wiederfinden, also auch Endgeldrelevant sind. In erster Linie geht es mir aber um eine korrekte Kodierung.

  • Hallo Harry,

    verstehe ich richtig, der Tumor besteht nicht mehr? Oder doch?
    Bei Verdachtsfällen vertrete ich die Theorie:

    Verdacht - > Nicht sicher bestätigt, nicht sicher ausgeschlossen, aber auf Verdachtsdiagnose wird behandelt - > Verdachtsdiagnose = HD. Wenn der Tumor noch vorhanden ist, dann den Tumor als ND. Und wenn es den Tumor nicht mehr gibt, ist es dann legitim eine Tumoranämie überhaupt zu kodieren? Ich würde hier dann nicht die Tumoranämie kodieren. Es könnte genau so gut sein, das eine damalige Gabe von Chemotherapeutika - Zyklen die Anämie verursacht hat. Dann wäre es die D61.1- ff.

    Und stets die Devise:

    D001: Der Arzt ist verantwortlich für die Bestätigung der Diagnose.


    Gruß Eddi