Hallo,
im Rahmen der Ermittlung der Mindestmengen für gewisse Eingriffe (TEP, Transplantation, Oesophaguschirurgie) gibt es Probleme mit der [c=firebrick]Ermittlung der Anzahl.[/code]
Im Rahmen der [c=firebrick]Transplantations-Zählung[/code] fällt auf, daß einige Patienten [c=firebrick]mehrere[/code] Prozeduren haben, die unter die Mindestmengen-Regelung fallen.
[hr]
Was wird nun bei der Mindestmengen-Regelung gezählt: :sterne:
OPS-Schlüssel = Prozeduren (d.h. auch [mark=yellow]mehrere pro Patient[/mark] - der Patient wird also mehrfach gemeldet)???
oder :a_augenruppel:
[list=1]
[*]Jede OP (alles zwischen Schnitt und Naht mit mindestens einer Prozedur aus dem Katalog)
[*]Jeder Fall (alles zwischen Aufnahme und Entlassung mit mindestens einer Prozedur aus dem Katalog)
[*]Jede Krankheit (alles zwischen Beginn und Ende einer Krankheitsbehandlung mit mindestens einer Prozedur aus dem Katalog)
[*]Jeder Patient (alles zwischen Geburt und Tod mit mindestens einer Prozedur aus dem Katalog)
[/list=1]
[hr]
Leider ist das irgendwie nicht so gut ausgesagt in der Mindestmengenvereinbarung - oder bin ich blind...
Gruß
Björn