Hallo zusammen,
jetzt hat man den ganzen Tag mit der Abrechnung zu tun und auf einmal ist man sich bei einem Thema total unsicher und dazu hab ich doch mal eine (etwas peinliche) Frage:
Ein Patient wird am 16.03.2007 aufgenommen und als DRG kommt die DRG B76G raus...am 25.03.2007 wird der Pat. erneut bei uns aufgenommen und wieder kommt es zur DRG B76G.
Muß ich die Fälle jetzt zusammenführen?????
Wäre nett wenn mir jemand eine Antwort schreiben könnte.
Danke im voraus und viele Grüße
Tami