Fallzusammenführung

  • Hallo zusammen,

    jetzt hat man den ganzen Tag mit der Abrechnung zu tun und auf einmal ist man sich bei einem Thema total unsicher und dazu hab ich doch mal eine (etwas peinliche) Frage:

    Ein Patient wird am 16.03.2007 aufgenommen und als DRG kommt die DRG B76G raus...am 25.03.2007 wird der Pat. erneut bei uns aufgenommen und wieder kommt es zur DRG B76G.
    Muß ich die Fälle jetzt zusammenführen?????

    Wäre nett wenn mir jemand eine Antwort schreiben könnte.

    Danke im voraus und viele Grüße

    Tami ?(?(

  • Hallo Tami,

    herzlich willkommen im Forum. Es gibt keine peinlichen Fragen

    zu Ihrer Frage:

    wenn meine Daten richtig sind, dann erfolgt die WA innerhalb der oGVD und eine Kenzeichnung in Spalte 13 ist nicht vorhanden.
    Damit sind die Regeln klar und die Antwort lautet: ja, Sie müssen zusammen führen.

    Müsste Ihnen eigentlich Ihr KIS auch sagen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    Danke für die schnelle Antwort.

    Dann habe ich es ja doch richtig in Erinnerung. Mir ist nur grad kurz das Wort \"Obere\"-GVD in den Sinn gekommen und dann wäre ja erst ab dem 11. Tag eine Zusammenführung notwendig.....aber so passt es schon. Danke.

    Viele Grüße....bis zur nächsten Frage :):)

    Tami