Knochenteilersatz bei Metastase

  • Hallo Forum,

    kurze Fallschilderung: bek. Nierenzell-Ca, Metastase am Humerus, OP: Diaphysäre Humerusresektion mit Implantation einer Überbrückungsprothese (Schulter- o. Ellenbogengelenk nicht angegangen)

    Kodiervorschlag: ICD HD C79.5 [Sekundäre Neubildung Knochen], ND C64
    OPS: 5-782.32 [Partielle Resektion mit Kontinuitätsdurchtrennung und Weichteilresektion: Humerusschaft] + 5-828.0 [Implantatiopn eines Knochenteilersatzes] + 5-785.42 [Metallischer Knochenersatz] + 5-829.c [Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese] *obwohl kein gelenkplastischer Eingriff stattfand???*, hier hat mich der Hinweis dieser Ziffer verwirrt, in dem es heißt: ...von metallischem [c=crimson]Knochen-[/code] bzw. Gelenk[c=crimson]ersatz[/code]...! Heißt das, ein Knochenersatz ist ausreichend zur Kodierung oder ist eine Gelenkbeteiligung erforderlich, da die Gruppenüberschrift für 5-829.- lautet \"Andere [c=crimson]gelenkplastische[/code] Eingriffe\", ein Gelenk aber nicht angegangen wurde!?


    Bin nicht ganz sicher mit der Kodierung und wäre dankbar für Kritik, Korrektur und/oder Zustimmung!

    Vielen Dank an alle

    Felix :d_gutefrage:

  • Hallo Felix,

    zur C79.5 kommt natürlich noch der Primär-TM als ND.

    Nun zu den OPS-Codes. Die Kontinuität wird wiederhergestellt also 5-782.52. Die 5-828.0 ist korrekt, die 5-785.42 auch wenn es ein metallischer Ersatz ist. Da der Hinweis bei 5-829.c auch den Knochenersatz neben dem Gelenkersatz erwähnt überschreitet dieser Code den bei 5-829 vorgegebenen Rahmen und sollte bei der Verwendung des Knochenersatzes als Tumorendoprothese verwendet werden, auch wenn kein Gelenkersatz dabei ist.

    Reicht Ihnen das?

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin