Hallo Forum,
kurze Fallschilderung: bek. Nierenzell-Ca, Metastase am Humerus, OP: Diaphysäre Humerusresektion mit Implantation einer Überbrückungsprothese (Schulter- o. Ellenbogengelenk nicht angegangen)
Kodiervorschlag: ICD HD C79.5 [Sekundäre Neubildung Knochen], ND C64
OPS: 5-782.32 [Partielle Resektion mit Kontinuitätsdurchtrennung und Weichteilresektion: Humerusschaft] + 5-828.0 [Implantatiopn eines Knochenteilersatzes] + 5-785.42 [Metallischer Knochenersatz] + 5-829.c [Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese] *obwohl kein gelenkplastischer Eingriff stattfand???*, hier hat mich der Hinweis dieser Ziffer verwirrt, in dem es heißt: ...von metallischem [c=crimson]Knochen-[/code] bzw. Gelenk[c=crimson]ersatz[/code]...! Heißt das, ein Knochenersatz ist ausreichend zur Kodierung oder ist eine Gelenkbeteiligung erforderlich, da die Gruppenüberschrift für 5-829.- lautet \"Andere [c=crimson]gelenkplastische[/code] Eingriffe\", ein Gelenk aber nicht angegangen wurde!?
Bin nicht ganz sicher mit der Kodierung und wäre dankbar für Kritik, Korrektur und/oder Zustimmung!
Vielen Dank an alle
Felix :d_gutefrage: