DRG-Zuschlag für psychiatr. KH?

  • Sehr geehrtes Forum,

    kann mir jemand sagen, ob psychiatrische Fachkrankenhäuser einen DRG-Zuschlag zahlen müssen und wenn ja, auf welcher Grundlage?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Atax

  • Hallo Atax,

    die Rechtsgrundlage für den so genannten DRG-Systemzuschlag ist § 17 b Abs. 5 KHG. Aus der Gesetzesformulierung ergibt sich relativ eindeutig, dass psychiatrische Krankenhausleistungen mit dem Zuschlag nichts zu tun haben; Psychiatrische Fachkrankenhäuser können diesen Zuschlag nicht abrechnen und folglich auch nicht abzuführen.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo Systemlernender!

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Leider kann ich aus §17b Abs. 5 nicht ersehen, dass die psychiatr. KH einen DRG-Zuschlag nicht zahlen müssten.

    In der Vereinbarung DRG-Systemzuschlag 2007 wird ein Hinweis auf den Zuschlag für KH, die nach BPflV abrechnen gegeben:

    Zitat

    §1 Erhebung des Zuschlags
    (1) Für jeden abgerechneten voll- und teilstationären Krankenhausfall wird vom
    Krankenhaus ein DRG-Systemzuschlag – im folgenden Zuschlag genannt –
    zusätzlich in Rechnung gestellt. Werden Entgelte nach der BPflV abgerechnet, gelten für die Erhebung des Zuschlags die Vorgaben der Fußnoten 11 und 11a in Anhang 2 zu Anlage 1 der BPflV. Werden Entgelte nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) abgerechnet, erfolgt die Erhebung des Zuschlags analog der Fallzählung gemäß § 8 der Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2007 (FPV 2007).

    Leider bin ich auf der Suche nach dem Anhang 2 zu Anlage 1 der BPflV nicht fündig geworden.
    Hat jemand dieses Dokument und könnte mir dies zur Verfügung stellen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Atax

  • Hallo Atax,
    ich habe es nur in Papierform.
    Es geht um die Fallzählung.
    Fußnote 11: vollstationärer Fälle = Aufnahmen + Entlassungen / 2
    Fußnote 11a: teilstationäre Fälle = 1 Fall pro Quartal bei gleicher Erkrankung
    Das war die Kurzform. Ansonsten könnte ich dies nur faxen. (evtl. PN senden)

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold