Sehr geehrtes Forum,
kann mir jemand sagen, ob psychiatrische Fachkrankenhäuser einen DRG-Zuschlag zahlen müssen und wenn ja, auf welcher Grundlage?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Atax
Sehr geehrtes Forum,
kann mir jemand sagen, ob psychiatrische Fachkrankenhäuser einen DRG-Zuschlag zahlen müssen und wenn ja, auf welcher Grundlage?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Atax
Hallo Atax,
die Rechtsgrundlage für den so genannten DRG-Systemzuschlag ist § 17 b Abs. 5 KHG. Aus der Gesetzesformulierung ergibt sich relativ eindeutig, dass psychiatrische Krankenhausleistungen mit dem Zuschlag nichts zu tun haben; Psychiatrische Fachkrankenhäuser können diesen Zuschlag nicht abrechnen und folglich auch nicht abzuführen.
Gruß
Der Systemlernende
Hallo Systemlernender!
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider kann ich aus §17b Abs. 5 nicht ersehen, dass die psychiatr. KH einen DRG-Zuschlag nicht zahlen müssten.
In der Vereinbarung DRG-Systemzuschlag 2007 wird ein Hinweis auf den Zuschlag für KH, die nach BPflV abrechnen gegeben:
Zitat§1 Erhebung des Zuschlags
(1) Für jeden abgerechneten voll- und teilstationären Krankenhausfall wird vom
Krankenhaus ein DRG-Systemzuschlag – im folgenden Zuschlag genannt –
zusätzlich in Rechnung gestellt. Werden Entgelte nach der BPflV abgerechnet, gelten für die Erhebung des Zuschlags die Vorgaben der Fußnoten 11 und 11a in Anhang 2 zu Anlage 1 der BPflV. Werden Entgelte nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) abgerechnet, erfolgt die Erhebung des Zuschlags analog der Fallzählung gemäß § 8 der Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2007 (FPV 2007).
Leider bin ich auf der Suche nach dem Anhang 2 zu Anlage 1 der BPflV nicht fündig geworden.
Hat jemand dieses Dokument und könnte mir dies zur Verfügung stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Atax
Hallo Atax,
ich habe es nur in Papierform.
Es geht um die Fallzählung.
Fußnote 11: vollstationärer Fälle = Aufnahmen + Entlassungen / 2
Fußnote 11a: teilstationäre Fälle = 1 Fall pro Quartal bei gleicher Erkrankung
Das war die Kurzform. Ansonsten könnte ich dies nur faxen. (evtl. PN senden)