KHK, Bypass-OP, Verlegung

  • Liebes Forum,
    darf ich um Ihre Ratschläge bitten zu folgender Problematik, die in unserer internistischen Runde letztens heftig diskutiert wurde:
    Pat. wird zugewiesen wegen schmerzhaften Aneurysma spurium nach ambulanter Koro. Unsere Internisten haben für den 1. KH-Aufenthalt verschlüsselt:
    HD: I25.1, aber das Aneurysma völlig unter den Tisch fallen lassen. Ausserdem haben sie erst im Brief kundgetan, dass der Pat. eine Belastungsangina hatte, die offensichtlich die Ursache für die OP-Indikation war. Zur OP wurde der Pat. nach ausserhalb verlegt, erhielt dort seine Bypässe und landete nach ein paar Tagen wieder hier.
    Als Hauptdiagnose für den 2. Aufenthalt wählte man wieder die I25.11. Man fügte auch keine Z92.4 hinzu.
    Und so würde ich verschlüsseln (bitte bedenken Sie, dass ich nur eine einfach strukturierte Chirurgin bin!):
    1. Aufenthalt:
    T81.0 postop. Aneurysma spurium
    Z92.8 sonstige med. Behandlung in der Eigenanamnese (war ja ambulant)
    I20.8 Belastungsangina
    I25.11 atheroskl. KHK, natürliche Koroanrarterie

    2. Aufenthalt nach Rückübernahme Bypass-OP:
    I20.8 Belastungsangina
    I25.11 atheroskl. KHK, natürliche Koroanrarterie
    Z92.4 Koronar-OP (da unzulässige HD).

    Vielen Dank!

    Eva Lukas

    Eva Lukas

    • Offizieller Beitrag


    Hallo Frau Lukas,

    1. Aufenthalt
    Keine weiteren Nebendiagnosen (Diab, neurolog?)??
    sonst m.E. o.K.


    2. Aufenthalt

    Nach erfolgreicher Revaskularization besteht keine Belastungsangina mehr, also darf sie auch nicht kodiert werden.

    Statt Z92.4 besser Z95.1 (Vorhandensein ACVB) ist auch erforderlich bei Abrechnung der Weiterbehandlungspauschale

    Mein Vorschlag:

    HD I25.11
    ND Z95.1 Z48.8


    Gruß
    Eberhard Rembs
    Bochum