Antikoagulation bei VHF mit Clexane

  • Hallo Forum,
    folgender Fall: bei VHF wurde Clexane 2mal täglich verabreicht. Der Patient ist älter als 60 Jahre, hat als thrombembolischen Risikofaktor eine Polyzythämie bei Myelodysplastischem Syndrom.
    Laut MDK: \"Die s.c. Injektion von Clexane ist vielmehr als prophylaktische Maßnahme zu betrachten. Nach DKR werden prophylaktische Maßnahmen nicht kodiert.\"
    Ist die Meinung des MDK vertretbar oder lohnt ein Widerspruch?
    Kennt jemand einen ähnlichen Fall?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus,
    Gruß TRC

  • Schönen guten Tag und herzliche wilkommen,

    tja, das ist wieder so eine Masche des MDK. In den DKR jedenfalls steht nichts von prophylaktischen Maßnahmen.

    Tatsache ist, dass nur Diagnosen verschlüsselt werden dürfen, die tatsächlich vorhanden sind ( \"Krankheiten, die gleichzeitig mit der Hauptdiagnose bestehen oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickeln\" ).

    Insofern ist in dieser Frage zwischen akuten und chronischen Diagnosen zu unterscheiden: Eine (akute) Hypokaliämie oder Anämie kann nur verschlüsselt werden, wenn sie auch tatsächlich vorgelegen haben und nicht bereits, wenn die Werte im unteren Normbereich liegen und prohylaktisch Kalium bzw. Eisen gegeben wird. Anders sieht es bei chronischen Erkrankungen aus, denn sicherlich unstrittig wird eine medikamentös behandelte Hypertonie verschlüsselt, auch wenn die Werte aufgrund der Medikation während des gesamten Aufenthaltes im Normbereich waren.

    Es kommt also jetzt darauf an, was Sie verschlüsseln wollen bzw. der MDk Ihnen streicht. Das wird aus Ihrer Fragestellung nicht ganz klar.

    Das Vorhofflimmern und das myelodysplastische Syndrom dürfen Sie verschlüsseln, wenn das Clexane aus diesem Grund gegeben wurde, eine Thrombose oder Embolie jedoch nicht, solange sie nicht vorgelegen hat.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo TRC,
    wir hatten das Problem auch schon mehrfach. Haben auch schon erfolgreich geklagt deswegen. Wenn ich dann auch die Kodierempfehlung Nr.157 des MDK ansehe (Sie können hier getrost Marcumar gegen Clexane austauschen und die zweimalige Gabe von Clexane geht schon über die Standardtherapie hinaus -> also Ressourcenverbrauch), dann scheint sich die, wie auch von Herrn Schaffert vertreten, Ansicht durchgesetzt zu haben, dass das VHF als Nebendiagnose zu kodieren ist.

    Mfg und schönes Wochenende von findus

    MfG findus

  • Hallo,
    vielen Dank erstmal für die Hilfe.
    @ R. Schaffert: Kodiert hatte ich die I48.11 Vorhofflimmern, chronisch, da ich Clexane als Ressourcenverbrauch sehe. Als Indikation zur Antikoagulation bei VHF sehe ich das Patientenalter > 60 und ein erhöhtes Risiko kardialer Thrombembildung bei Polyglobulie im Rahmen des Myelodysplastischen Syndroms.
    @Findus:Sie schreiben, Sie hätten erfolgreich geklagt. Wo ist das Urteil bzw. die Kodierempfehlungen des MDK erhältlich?

    Vielen Dank nochmal und schönen Tag noch,
    TRC