Hauptdiagnose bei Thrombose und Strahlentherapie

  • Hallo Forum,

    was ist hier die Hauptdiagnose?
    Ein Patient mit Rektumkarzinom, der bisher ambulant strahlentherapiert wird, stellt sich beim eigentlich ambulanten Strahlentherapie-Termin mit einer Beinvenenthrombose vor, er wird deshalb in der Strahlentherapie-Klinik stationär aufgenommen. Es erfolgt eine Heparinisierung und eine Fortführung der Strahlentherapie. Darf jetzt nur die Thrombose als Hauptdiagnose verschlüsselt werden (MDK-Meinung) oder darf man sich die Hauptdiagnose nach Resourcenverbrauch aussuchen, das wäre dann das Rektumkarzinom. Man kann die Thrombose ja als mittelbare Komplikation des Rektumkarzinoms ansehen. Anders als im Beispiel 7 der KDR 0201e wurde hier jedoch nicht nur das Symptom, sondern auch der Tumor behandelt.

    Ich bin gespannt auf Ihre Meinungen.

    Norbert Kockel
    Medizincontrolling
    Chirurg und Gefäßchirurg

    Viele Grüße
    N Kockel

  • Guten Tag,
    sehe ich das richtig:
    KH-Meinung: Pat. kommt zur Strahlenbehnadlung, die ambulant geplant ist und wegen der Thrombose als Begelit-KH stationär durchgeführt wird (analog dem Procedere bei AOPs, die dann doch stationär sind/bleiben).

    MDK-Meinung: Pat. kommt mit Thrombose und wird wg. Thrombose stationär aufgenommen, \"ambulante Therapie\" wird weitergeführt.

    Was ist denn dokumentiert, bzw. welche Auffassung würde sich beim SG-Prozess anhand der Aktenlage durchsetzen?

    Das hat mit Ressourcenverbrauch und konkurrierenden HD nach meiner Meinung erst mal nix zu tun.

    Wie sehen das die anderen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Hornbach,
    das sehen sie so richtig. Die Aktenlage ist so wie oben beschrieben. Für mich stellt sich die Farge, ob hier nicht die KDR D002d anzuwenden ist:
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum
    Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes
    diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren.
    Also: die Thrombose ist ein Symptom/Komplikation des Rektumkarzinoms. Es wurde aber nicht nur das Symptom (Thrombose) behandelt, sondern auch die zugrunde liegende Krankheit (Rektumkarzinom) mittels Bestrahlung.

    Was meint das Forum? Grüße

    NKockel

    Viele Grüße
    N Kockel