Hallo Forum,
was ist hier die Hauptdiagnose?
Ein Patient mit Rektumkarzinom, der bisher ambulant strahlentherapiert wird, stellt sich beim eigentlich ambulanten Strahlentherapie-Termin mit einer Beinvenenthrombose vor, er wird deshalb in der Strahlentherapie-Klinik stationär aufgenommen. Es erfolgt eine Heparinisierung und eine Fortführung der Strahlentherapie. Darf jetzt nur die Thrombose als Hauptdiagnose verschlüsselt werden (MDK-Meinung) oder darf man sich die Hauptdiagnose nach Resourcenverbrauch aussuchen, das wäre dann das Rektumkarzinom. Man kann die Thrombose ja als mittelbare Komplikation des Rektumkarzinoms ansehen. Anders als im Beispiel 7 der KDR 0201e wurde hier jedoch nicht nur das Symptom, sondern auch der Tumor behandelt.
Ich bin gespannt auf Ihre Meinungen.
Norbert Kockel
Medizincontrolling
Chirurg und Gefäßchirurg