Hallo Forumsmitglieder,
wie und mit wem kann ich Hilfsmittel (Orthesen, Halskrausen ect.) abrechnen, wenn diese im Rahmen der Notfallbehandlung in der Not-und Erstversorgung im Krankehaus abgegeben werden? Ich habe schon die verschiedensten Varianten der Krankenhäuser im Umkeis erfragt (reicht von Zusammenarbeit mit Sani-Haus und entsprechendem \"Vorratslager\" in der Rettungsstelle bis zu \"keine Ahnung, geben wir ebend ab\"). Für neue Varianten bin ich jederzeit dankbar, eine Verordnung aufgrund Rezept scheidet meinem Kenntnisstand aus. Wenn eine Abrechnung mit dem Kostenträger der Behandlung KV bzw. Krankenkasse möglich ist, wie ist das Verfahren mit Eigenanteil des Patienten geregelt?
MfG di-stei