Rückerstattung der Zuzahlung (10€)

  • Liebes Forum,
    mich interessiert, wie die Kollegen zu folgender Frage stehen.
    Ein stationärer Aufenthalt (oder die Überschreitung der oberen Grenzverweildauer) werden durch den MDK abschlägig entschieden und das Krankenhaus akzeptiert die Entscheidung.
    Der Patient hat jedoch seine Zuzahlung (10€/Tg) geleistet und dieses Geld liegt bei der Krankenkasse. Die Krankenkasse behält diesen Betrag ein. (keine Spekulatiuon sondern gesichert!) Dies empfinde ich zunächst einmal als unzulässig. Oder liege ich da falsch?
    Ist es nicht so, dass der Patient einen Anspruch auf diesen Betrag hat.
    Streng genommen wäre es aus meiner Sicht die Pflicht der Krankenkasse, dem Patienten seine Zuzahlung, die er für die nicht zur Abrechnung gekommenen Krankenhaustage geleistet hat,
    zu erstatten. Macht sie aber nicht! Aber mein Gerechtigkeitssinn sagt mir, dass das Krankenhaus dieses Geld von der Kasse zurück fordern und dem Patienten rückerstatten sollte, auch wenn dies zusätzlichen Aufwand für die Kliniken bedeuten würde, aber auch ein Imagegewinn wäre, da der Patient natürlich ein informierendes Anschreiben erhält.
    Ich bin gespannt auf die Antworten. Insbesondere interessiert mich, ob andere Kliniken bereits diesen Weg gehen.

    Viele Grüße
    Flocke