... C.U.
Berufserlaubnis
-
-
Hallo Herr Sederino,
sie dürften in diesem Forum eher keine Experten für ihre Frage finden. Aber ich versuche einmal, ein paar grundsätzliche Punkte zu klären:
§10 der Bundesärzteordnung (BÄO)
Erlaubt die Berugsausübung, diese kann jedoch eingeschränkt sein. Ohne eine Einschränkung können sie Assistenzarzt und auch Stationsarzt werden (ist nur ein inoffizieller Rang).
http://www.gesetze-im-internet.de/b_o/__10.html
Der Unterschied zur Approbation ist, dass sie nicht das deutsche Staatsexamen für die Humanmedizin abgelegt haben, sie sind also \"kein in Deutschland approbierter Arzt\", \"Arzt\" können sie nach Beendigung des Studiums in Serbien sehr wohl sein.
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1071540/index.html
Fragen sie aber unbedingt noch bei ihrer zuständigen Landesärztekammer nach (nach dem Ort, wo sie in Deutschland arbeiten wollen)!
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.8.5585
Dort wird man ihnen sicher kompetenter Auskunft erteilen können
Gruß
Jannis -
Danke!