Stat. Aufnahme nach amb. Colo im Rahmen der Ermächtigung

  • Guten Abend,
    wir sind (noch)in der glücklichen Lage, eine ambulante Chefarztermächtigung für Coloskopie zu haben. Wenn jetzt nach einer ambulanten Coloskopie der Pat. für einen operativen Eingriff unmittelbar am selben Tag aufgenommen wird, kann dann die Coloskopie abgerechnet werden und dann der entsprechende stationäre Aufenthalt, oder muss die Coloskopie nachträglich in den stationären Aufenthalt eingebunden werden, wie dies beim Ambulanten Operieren der Fall ist?
    Ich hoffe, die zahlreichen hier versammelten Spezialisten können mir eine Auskunft geben. Besten Dank!

    OKIDOCI 8)

  • Hallo okidoci,
    in diesem Fall ist die Koloskopie wie die Koloskopie bei einem niedergelassenen zu sehen. also separate Abrechnung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Ich hatte diese Woche einen ähnlichen Fall und habe bei der KV Saarland nachgehört, dort wurde mir die Auskunft erteilt, eine gesonderte Abrechnung der ambulanten Leistung sei nicht möglich(es wurde auf den BMV-Ä § 41 Abs. 1 hingewiesen). Mir wäre es trotzdem lieber, wenn es anders wäre, vielleicht hat jemand noch einen Hinweis.
    Danke
    Grüsse aus dem Saarland
    Isolde Lauck

  • Hallo Frau Lauck,
    bitte unterscheiden:
    §41 BMV-Ä bezieht sich auf Belegärzte, okidoci bezieht sich auf ambulante Ermächtigungen.
    Sind zwei Paar Stiefel.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch