neurologische Frühreha und Beatmung

  • Liebes hochkompetentes Forum,

    bei Fällen mit Beatmung ist es für mich immer wieder ein Mysterium, wann ein Patient in eine Beatmungs-DRG kommt und wann nicht. Habe inzwischen begriffen, dass eine potentielle B11Z ab 144 Beatmungsstunden overrult wird in eine Beatmungs-DRG.
    Aber nun stehe ich vor einem neuen Problem. Ein Fall mit 236 Beatmungsstunden ohne (nennenswerte) Prozeduren außer der neurologischen Frühreha über 28 Tage (8-552.7), Verweildauer 50 Tage. Mit der Hauptdiagnose G04.2 kommt er in die Beatmungs-DRG A13F. Mit z.B. der Hauptdiagnose I64 käme er in die DRG B43Z. Kann mir jemand sagen, wo ich denn diesen spannenden Algorithmus im Definitionshandbuch finde?

    Ganz herzlichen Dank!

    Mit hilfesuchenden Grüßen aus Berlin

    Brickwede

    Non me pudet fateri nescire, quod nesciam