Liegedauer SHT1

  • Guten Tag,
    obwohl das Thema hier im Forum schon oft diskutiert wurde, habe ich leider ein Problem bezüglich der Liegedauer bei einem leichten SHT bei Kindern.
    Hier als Beispiel ein 11 jähriges Kind (Kind ist gut gelaunt, nach eigener Aussage geht es ihm sehr gut, spielt mit Mutter und Mitpatienten)
    Ich stehe auf dem Standpunkt, dass bei einem leichten SHT und vollkommener Beschwerdefreiheit am Folgetag der stationären Aufnahme eine Entlassung an diesem Tage erfolgen kann.
    Diese Auffassung wird grundsätzlich auch von den Leitlinien der Neurologie aus dem Jahre 2005 gestützt. Ebenfalls liegt mir eine Doktorarbeit vor, in welcher eine Überwachung bei unauffälligem Verlauf von 24 Stunden als ausreichend (auch bei Kindern) erachtet wird.
    Dem stehen jedoch die Leitlinien für Kinderchirurgie aus dem Jahre 2002 entgegen, wonach eine Überwachung vom immer 48 Stunden vorgesehen ist.
    Jetzt meine Fragen:
    Handelt es sich hier um ein neurologisches Problem, oder um ein chirurgisches Problem, oder beides?
    Hat nun bei VOLLKOMMENER BESCHWERDEFREIHEIT eine 24-Stündige, oder 48-Stündige Überwachung zu erfolgen?

  • Hallo Kubitz,

    Leitlinien hin oder her, wenn es gut geht, sind sie prima, aber wenn nicht :erschreck:

    Gerade beim SHT1 ist es oft eine Ermessensfrage und ganz persönliche Einschätzung von Unfallhergang, klinischem Befund etc.
    Unter einen SHT1 versteht ein Chirurg eine Commotio S06.0 und irgendwo sucht man dann nach Bewustlosigkeit, Amnesie etc.. Oftmals kommt aber bei der Befragung nichts genaues heraus und so wird es dann doch nur eine Schädelprellung S00.95.
    Aus eigener Erfahrung akzeptiert der MDK-Gutachter bei sicherer Commotio eine 48h Überwachung. Eine Schädelprellung heilt nach 24h.
    Mach was draus :d_zwinker:

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg