6 Monatsfrist für Begutachtung

  • Hallo!
    Ich bin in Baden Württemberg tätig, wo ja der Landesvertrag gilt. Nun gibt es seit ca. 4 Wochen ein neues Spielchen der KK, wonach sie Fälle, die vom MDK zu unseren Ungunsten beurteilt wurden, bei denen aber die im Landesvertrag geregelte Frist von 6 Monaten schon abgelaufen ist, einfordern wollen.

    Bisher waren eigentlich alle der Meinung: die Prüfung muss innerhalb von 6, bzw. 4 Wochen eingeleitet sein und die Begutachtung muss innerhalb von 6 Monaten vorliegen

    Die KK behaupten jetzt \"es genügt, wenn innerhalb von 6 Monaten die Prüfung eingeleitet wurde\".
    Von 1 KK haben wir jetzt schon ein Anwaltsschreiben, lt. BWKG ist das Urteil auf das sich dieser Anwalt jedoch bezieht aus einer Zeit vor Inkraftreten des Landesvertrags.

    Hat jemand anders auch solche Erfahrungen gemacht?

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]