Kodierung Hauptdiagnose Uterus myom. oder Blutungsanämie

    • Offizieller Beitrag

    Und wieder Hallo Pekka,

    jetzt komm ich gar nicht mehr mit:

    Ihre Aussage oben, für die ich kein Verständnis aufbringen konnte:

    Zitat


    Original von Pekka:
    Herr Selter, Sie haben natürlich Recht, dass wir nicht an die MDK Entscheidung gebunden sind, aber kennen Sie ein Krankenhaus, dass \"freiwillig\" der Kasse Recht gibt, wenn der MDK anders entschieden hat?.

    Dann Findus und Ihre Antwort:

    Zitat


    Original von Findus:
    Die Gutachten werden z.T. schon sehr unsachlich. Aber da hilft mir die Kasse dann auch nicht wirklich, oder???

    Zitat


    Original von Pekka:
    Natürlich verstehe ich auch die \"Gegenseite\", die sich mit ebenso unqualifizierten Gutachten abfinden soll. Wenn Sie einen guten Kontakt zur Kasse habe, würde ich es telefonisch versuchen.
    Ich kann nur von uns sprechen. Wir sind einem Gespräch mit dem Krankenhaus immer aufgeschlossen und konnten auf diesem Wege schon vielen Streitigkeiten aus dem Weg gehen.

    Oben sagen Sie also, dass Sie sich einem offensichtlich falschem Gutachten nicht entgegensetzen wollen (Kliniken zahlen der Kasse ja auch nichts freiwillig). Hier sagen Sie dann, dass Sie bei unqualifizierten Gutachten gerne die Sache telefonisch am MDK vorbei mit der Klinik klären (um Streitigkeiten zu vermeiden). Warum wollen Sie dann hier nicht die Streitigkeiten genau auf diesem Weg klären? Warum also weiterhin der Umweg über ein 2. Gutachten, was gar nicht gemacht werden soll? Sie sagen auch schon zum 2. Mal, dass Sie sich mit dem MDK stetig rumstreiten. Warum also dann nicht den einfachen Weg gehen:
    \"Danke lieber MDK für Ihre Meinung\" und \"Liebes KH, wir haben festgestellt, dass Ihre Abrechnung völlig korrekt ist und wir überweisen Ihnen kurzfristig das Ihnen zustehende Entgelt\"? Dies dürfte dann doch auch dieser Aussage entsprechen:

    Zitat


    Original von Pekka:
    Ich habe schon in der Vergangenheit immer den Mut gehabt, MDK Gutachtern zu widersprechen und das werde ich mir auch nicht nehmen lassen.

    Bitte sagen Sie mir, warum dies nicht der einzig korrekte Weg sein soll und warum Sie dies nicht schon oben so gesehen und geschildert haben.

  • Hallo zusammen,
    nur mals so aus meiner Erfahrung.
    Ich hatte schon des öfteren dem zuständigen Sachbearbeiter einer KK ein sog. MDK-Gutachten vorgelegt, bei dem die geltenden DKR und ICD-Nomenklaturen ignoriert wurden.
    Auf die Bitte, ides mit dem zuständigen (kasseneigenen) Beratungsarzt zu klären und mir dann das Ergebnis mitzuteilen, wurde bei solch offensichtlich korrekturbedürftigen Gutachten der Fall bezahlt ohne weiteren schriftwechsel und hin und her.
    Tieferer Sinn des GA ist es dann in meinen Augen ohne Verletzung des datenschutzes (denn das steht ja alles im GA) mit der KK medizinisch zu diskutieren.

    Das das nicht mit jeder KK funktioniert - wohl wegen der internen Vorschriften - ist mir auch klar.
    aber warum nicht auch den Sachverstand der KK-Mitarbeiter (ärztlich und nicht-ärztlich) nutzen, wenn er denn vorhanden ist (soll jetzt nicht persönlich beleidigend sein für irgendjemand - aber der Sachverstand steht und fällt hält auch mit der Investitionsbereitschaft der KK in die Fortbildung ihrer Mitarbeiter).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch