P60C - Mindestverweildauer

  • Hallo alle zusammen, ich bin gerade etwas verwirrt. Habe hier einen kranken Säugling, der nach wenigen Stunden in ein anderes KH verlegt worden ist. Die Mindesverweildauer der P60C von 24 Stunden wurde nicht erreicht.

    Jetzt ist das Krankenhaus ganz klever. Es rechnet die P60C mit 0 Euro ab, stellt aber alle \"Nebenkosten\" wie Ausbildungszuschlag, DRG-Zuschlag etc. in Rechnung.

    Wenn die ich FPV § 1 Abs. 5 Satz 7 richtig lese, ist das doch nicht richtig. Der gesamte Fall ist mit der Fallpauschale der Mutter abgegolten. Oder irre ich?

  • Zitat


    Original von Kabal:

    Jetzt ist das Krankenhaus ganz klever. Es rechnet die P60C mit 0 Euro ab, stellt aber alle \"Nebenkosten\" wie Ausbildungszuschlag, DRG-Zuschlag etc. in Rechnung.

    Guten Tag,

    Interessante Variante.
    In einem anderen Thread wurde dieses Thema auch diskutiert, unter dem Aspekt der Fallzählung. Wenn kein Fall, dann auch keine fallbezogen Abrechung, so würde ich das interpretieren.

    Zum Nachlesen hier die Verknüpfung

    Schönes WE allseits

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch