Hallo zusammen,
habe mit Interesse den in den Neuigkeiten enthaltenen Artikel zum \"Abrechnungsbetrug\" in Berlin (Welt.de) gelesen und mich gefragt: Ist das wirklich Betrug?
Was spricht von der Abrechnungsseite dagegen einen Patienten in eine andere Abteilung oder eine medizinisch geeignetere Abteilung eine anderen Hauses zu verlegen und einen evtl. höheren Pflegesatz abzurechnen? Mir fällt jedenfalls ausser dem Gummiparagraphen § 12 SGB V nichts ein was ein solches Verhalten ausschliesst.
Übertragen auf das DRG-System:
Ein Krankenhausträger hat ein paar Häuser in einer Stadt - muss er automatisch ins Haus mit dem niedrigsten Basisfallwert verlegen bzw. den Einweiser am besten darauf hinweisen die Behandlung dort beginnen zu lassen?
Freue mich auf Kommentare!
D. Endres