Fallzusammenführung bei bereits zus.geführten Fällen

  • Hallo liebes Forum,

    mir brennt eine Frage auf den Nägeln und ich bin mir mit meiner Entscheidung nicht sicher, was in meinem Fall die Zusammenführung betrifft.
    Ich bin mir sicher, dass Sie mir helfen können.
    Es handelt sich um 3 Fälle:

    1. Aufenthalt : 15.09. - 22.09.07 > G73A
    2. Aufenthalt : 25.09. - 28.09.07 > G47Z \\ ergab G22B
    3. Aufenthalt : 03.10. - 07.10.07 > G22B /

    Fall 2 und 3 haben wir zu 1 Fall zusammengefasst wegen Partitionswechsel innerhalb von 30 Tagen. Das ergab die G22B.
    Müssen wir jetzt noch den 1. Fall dransetzen, weil ja wieder ein Partitionswechsel innerhalb von 30 d vorliegt?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
    M. Köppert

  • Guten Tag,
    hier eine klare Antwort und Interpretation der KFPV 2004 durch das BMG:
    Bei mehrfacher Wiederaufnahme ist eine Prüfung gegen bereits in einem ersten Schritt zusammengefasste DRG-Fallpauschalen nicht zulässig (siehe dazu auch Leitsatz 5). Vgl. § 2 Abs. 4 Satz 1 und 2 KFPV 2004.

    dürfte somit auch für 2007 gelten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch