Hallo Forum,
in unserem Haus wird seit ca. 2 Jahren die mulitmodale Schmerztherapie unter der Leitung eines Schmerztherapeuten mit Zusatzqualifizierung \" spezielle Schmerztherapie\" abgerechnet.
Da dieser Arzt uns Anfang des nächsten Jahres verlässt, wird die Schmerzambulanz von einem Anästhesisten weitergeführt. Dieser Arzt besitzt noch nicht die erforderliche Zusatzqualifikation. Haben wir bis zum Abschluß der nötigen Qualifikation das Recht z.B. als Bestandsschutz diese Schmerztherapie bei Erfüllung aller anderen geforderten Kriterien weiterhin abzurechnen.
Danke ! Derki