Abrechnung multimodale Schmerztherapie

  • Hallo Forum,

    in unserem Haus wird seit ca. 2 Jahren die mulitmodale Schmerztherapie unter der Leitung eines Schmerztherapeuten mit Zusatzqualifizierung \" spezielle Schmerztherapie\" abgerechnet.
    Da dieser Arzt uns Anfang des nächsten Jahres verlässt, wird die Schmerzambulanz von einem Anästhesisten weitergeführt. Dieser Arzt besitzt noch nicht die erforderliche Zusatzqualifikation. Haben wir bis zum Abschluß der nötigen Qualifikation das Recht z.B. als Bestandsschutz diese Schmerztherapie bei Erfüllung aller anderen geforderten Kriterien weiterhin abzurechnen.

    Danke ! Derki

  • Hallo derki!

    Kein ausgewiesener Schmerztherapeut, keine multimodale Schmerztherapie.
    Auf Bestandsschutz würde ich mich nicht berufen.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Guten Tag,
    auf welcher Basis rechnen Sie ab?
    persönliche Ermächtigung?
    Institutsermächtigung?

    Bitte in den Bescheid gucken, da steht dann meist auch drin, was passiert, wenn der Betreffende den Arbeitsplatz wechselt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch