Guten Abend allerseits,
die ICD-Kategorie B96.- umfasst Sekundärkodes zur Angabe des Infektionserregers bei andernorts klassifizierten Krankheiten. Laut DKR D012f (Tabelle 2) handelt es sich bei der B96.- um obligatorisch (!)anzugebende Sekundärkodes. Muss ich im Falle einer Pneumonie mit mikrobiologischem Nachweis von Hämophilus influenzae auch an die J14 den obligatorischen Sekundärcode B96.3 anhängen? Die J14 steht bereits für Pneumonie durch Hämophilus influenzae...
Schöne Grüsse
McHenze