Moin Moin,
ich habe mal eine Frage zur Fallkostenkalkulation (Kalkulationshandbuch): Müssen prä- und poststationäre Leistungen vor der Kalkualtion der Fallkosten rausgerechnet werden? und wenn ja, wann?
Oder gehören diese (immer) zu einer DRG und gehören somit zu den DR-relevanten Kosten?!
Würde mich über eine hilfreiche Antwort wie immer freuen.
MfG Soerensen