• Hallo Forum,
    wir kodieren in unserem Haus bei Entbindungsfällen den OPS 9-500.0
    \"Präventive Maßnahmen, Patientenschulung, themenorientierte Basisschulung\".
    Geschult wird der Umgang mit dem Neugeborenen, Stillen, Baden, Wochenbett, Pflege, Ernährung, etc. Das sehen wir als eine themenorientierte Schulung.
    Dieser OPS ist nicht entgeltrelevant, aber wir sind seit 2007
    \"Kalkulationshaus\", deshalb akzeptiert die KK die Kodierung nicht und schickt jede Rechnung ohne MDK-Prüfung zurück. :t_teufelboese:
    Begründung: Nach den Kodierrichtlinien des Schlüsselverzeichnisses ist die Kodierung von präventiven Maßnahmen, wie Schulung zur Pflege des Neugeborenen, ausgeschlossen. ???!!!! wo steht das bitte ???
    Die Kasse hat einfach Angst, dass der OPS irgendwann entgeltrelevant werden könnte.
    Eine Anfrage beim DIMDI brachte folgende Antwort: \"Im OPS wird nicht festgelegt, ob eine Schulung der Mütter zum Umgang mit Neugeborenen mit dem Kode 9-500.0 kodiert werden kann. Die im Hinweis zu diesem Kode angegebenen Schulungen sind Beispiele. Diese Liste ist nicht abschließend.\"

    Wie sehen das andere Kodierer, können wir oder nicht? :d_gutefrage:

    [f3][c=darkblue][comic][center]Viele Grüße Tessi[/comic][/c] [/f3]

    :totlach: [comic]\"[c=seagreen]Nimm das Leben nicht so ernst, Du kommst da eh nicht lebend raus!\" [/c] [/comic] :totlach:[/center]

  • Hallo Tessi,
    unabhängig davon, dass ich nicht glaube, das Schulungen irgendwelcher Art jemals entgeltrelevant werden, denke ich, dass die Anleitung der Mutter keine präventive Maßnahme im Sinne des OPS ist. Die dort aufgeführten Beispiele verdeutlichen ja eher Maßnahmen zur häuslichen Durchführung von Behandlungspflege.
    Aber wenn sie die Kodierung glücklich macht, würde ich zum einen auf ein MDK-Gutachten bestehen und das Ganze mal bis zum Ende durchstreiten.
    Als Kalkulationshaus hätten sie ja vielleicht auch die Möglichkeit den Kode für interne Zwecke zu verschlüsseln, aber nicht an die Kasse zu übermitteln (kommt auf ihr KIS an).
    Ich glaube unsere Geburtshilfe würde mich schlagen, wenn ich denen noch einen Kode aufbrummen würde :sterne:

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Tessi!
    Ich würde den OPS- 9-500.0 nicht anwenden, da jeder Patient, unabhängig von der Erkrankung, ein Informationsgespräch bzw. eine themenorientierte Schulung erhält. Ein Beispiel dafür sind Infarkt- Pat. Ein weitere Aspekt wäre dass der Aufwand meiner Meinung nach auch schon über den OPS 9.262.- abgebildet wird.
    Kritisch ist zusätzlich der zeitliche Aspekt zu sehen. Die Dauer der Schulung von mind. 2 Stunden pro Patientin erscheint mir in diesem Fall sehr hoch zu sein.
    Gruß
    Maddoc