Sanierungsabschlag auf Zwischenrechnung?

  • Eine Ersatzkasse sandte uns die Zwischenrechnung eines Überliegers mit der Begründung zurück, es fehle dabei der Sanierungsabschlag. Die Zwischenrechnung enthielt mehrere Zusatzentgelte aber natürlich noch keine DRG.

    Wir interpretieren den Verordnungstext allerdings so, daß der Sanierungsabschlag für den Gesamtaufenthalt erst mit der Schlußrechnung erzeugt und abgezogen wird, da er sich ja auf den Gesamtrechnungsbetrag bezieht. Etwas anderes bildet unser Kliniksystem auch nicht ab.

    Gibt es hier eventuell bereits Erfahrungen oder Durchführungshinweise aus anderen Häsuern?

    Beste Grüße

    Dr. Frank Haubold
    Glauchau

  • Hallo fhaubold,
    nach meiner Auffassung müssen alle Rechnungen - egal ob Zwischen- oder Endabrechnungen - die Entgeltbestandteile enthalten, die dem Abzug des Sanierungsabschlages unterworfen sind, diesen auch ausweisen.
    Ich glaube nicht, dass es die handelsüblichen Programme zur Kodierung bzw. zur Prüfung der Rechnung (auf Kassenseite) schaffen, einen Sanierungsabschlag, der nur in der Schlußrechnung ausgewiesen ist, auf den gesamten Leistungsfall zu beziehen, wenn es eine oder mehrere Zwischenrechnungen gegeben hat.

    P.S.: Ein Gruß zu Beginn eines Threads wärmt jedem Forumsteilnehmer das Herz! :d_zwinker:

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bauer,

    seien Sie herzlichst gegrüßt. :sonne:

    Allerdings ging es mir weniger um persönliche Eindrücke oder Auffassungen, die Ihnen natürlich unbenommen sind, als vielmehr um die Rechtslage.

    Im übrigen bin ich durchaus der Auffassung, daß die Abrechnungssysteme von Kostenträgern in der Lage sind, Zwischenrechnungen und Schlußrechnung zu addieren. :)

    Mit sonnigen Grüßen!

    Dr. Frank Haubold