Eine Ersatzkasse sandte uns die Zwischenrechnung eines Überliegers mit der Begründung zurück, es fehle dabei der Sanierungsabschlag. Die Zwischenrechnung enthielt mehrere Zusatzentgelte aber natürlich noch keine DRG.
Wir interpretieren den Verordnungstext allerdings so, daß der Sanierungsabschlag für den Gesamtaufenthalt erst mit der Schlußrechnung erzeugt und abgezogen wird, da er sich ja auf den Gesamtrechnungsbetrag bezieht. Etwas anderes bildet unser Kliniksystem auch nicht ab.
Gibt es hier eventuell bereits Erfahrungen oder Durchführungshinweise aus anderen Häsuern?
Beste Grüße
Dr. Frank Haubold
Glauchau