Erlösteilung bei multimodaler Schmerztherapie zwischen 2 Kliniken ?

  • Liebe KollegInnen,

    wir rechnen die multimodale Schmerztherapie in Kooperation mit einer anderen Klinik ab. Zur leistungsgerechten Aufteilung der Erlöse müsste der Anteil der ärztlichen Leistung, genauer des Schmerztherapeuten, aus dem Gesamtbetrag herausgerechnet werden.

    Hat hier jemand Erfahrungen, mit welchen Kennzahlen eine gerechte Verteilung möglich ist oder vielleicht sogar ein entsprechendes Modell entwickelt? Bei uns münden diese OPS-Kodes immer in die DRGs B47Z oder I42Z.

    Danke für alle Hinweise und Tipps.

    MfG
    Elrip

  • Liebe KollgInnen,

    es ist ja wirklich selten, wenn hier eine Frage unbeantortet bleibt. Daher möchte ich das Thema gern noch einmal aufgreifen. Vermutlich ist die von mir beschriebene Konstellation eher ungewöhnlich, aber vielleicht hat ja doch jemand eine Idee, wie das Problem zu lösen ist.

    Ich möchte versuchen, es hier noch einmal zu beschreiben: Unsere Klinik verfügt mit einer Ausnahme über alle Voraussetzungen, um die multimodale Schmerztherapie abrechnen zu dürfen. Die Ausnahme besteht im Fehlen eines Schmerztherapeuten. Das führte zu der Überlegung mit einer anderen, von uns unabhängigen Klinik zu kooperieren. In dieser Klinik besteht die umgekehrte Konstellation: ein Schmerztherapeut ist vorhanden, die weiteren Voraussetzungen zur Abrechnung dieser OPS-Ziffer fehlt jedoch.

    Daher bietet sich eine Zusammenarbeit natürlich an, womit die Schwierigkeit auftritt, den Erlös gerecht aufzuteilen. Es müsste also die Leistung des Schmerztherapeuten \"herausgerechnet\" werden. Anders formuliert: welchen Anteil am Gesamtaufwand (bzw. an den Kosten und Erlösen) entfallen auf den Schmerztherapeuten?

    Man könnte natürlich einfach den Erlös halbieren und argumentieren, dass ja beide Kliniken gleichrangig aufeinander angewiesen sind. Wir möchten jedoch eine kalkulatorische Lösung aufzeigen.

    Vielleicht kann sich zu dem Thema ja doch noch jemand äußern. Ich freue mich über jeden Hinweis und hoffe, dass das Thema in dieser genaueren Beschreibung doch noch auf eine Resonanz stößt.

    Danke und viele Grüße
    Elrip

  • Hallo Elrip,
    man könnte sich zum einen an den Arztkosten des InEK orientieren (DRG-Browser) und das dann auf die (mittlere) Verweildauer berechnen oder...
    Einfacher ist wahrscheinlich eine Stunden- oder Patientenpauschale für den Schmerztherapeuten.
    Der Möglichkeiten sind da viele, ist letztendlich Verhandlungssache.
    Halbieren halte ich nicht für sachgerecht, obwohl die andere Klinik ja natürlich gute Karten bei der Verhandlung hat, da sie den Schmerztherapeuten zwingend brauchen, für die anderen aber \"leicht verdientes\" zusätzliches Geld ist.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold