Liebe KollegInnen,
wir rechnen die multimodale Schmerztherapie in Kooperation mit einer anderen Klinik ab. Zur leistungsgerechten Aufteilung der Erlöse müsste der Anteil der ärztlichen Leistung, genauer des Schmerztherapeuten, aus dem Gesamtbetrag herausgerechnet werden.
Hat hier jemand Erfahrungen, mit welchen Kennzahlen eine gerechte Verteilung möglich ist oder vielleicht sogar ein entsprechendes Modell entwickelt? Bei uns münden diese OPS-Kodes immer in die DRGs B47Z oder I42Z.
Danke für alle Hinweise und Tipps.
MfG
Elrip