Ausgleiche § 6 Entgelte

  • Hallo,

    ich hätte eine Frage zu den Ausgleichen für die Entgelte nach § 6 KHEntgG im Fall von Mindererlösen. Die Quote für Mindererlösausgleiche wurde ja im Rahmen des \"Solidarbeitrags Krankenhäuser\" von 40% auf 20% abgesenkt. Dies findet man sowohl im § 4 KHEntgG als auch im § 12 BPflV.

    Aber hat man diese Absenkung auch für die § 6 Entgelte durchgeführt? Im § 6 Abs. 3 KHEntgG wird ja auf die BPflV in der bis 2003 geltenden Fassung verwiesen, in der dieser Ausgleich noch 40% betrug. Hat man das auch irgendwo geändert? Ist das ganze ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers?

    Mit freundlichen Grüßen

    Arndt Regorz

    Arndt Regorz

    Regorz Consulting GmbH
    Neue Grottkauer Str. 3
    12619 Berlin

  • Hallo Herr regorz,
    Sie können eine Verordnung, die nicht mehr gilt, rückwirkend nicht ändern (von der Rechtssystematik her). Also bleibt es bei den bisherigen Ausgleichssätzen nach BPflV, soweit im KHEntG darauf Bezug genommen wird.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    vielen Dank, das deckt sich eigentlich auch mit meiner Einschätzung.

    Gruß aus Berlin
    Regorz

    Arndt Regorz

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