Liebes Forum,
in § 2 Abs. 2 KFPV steht, dass, wenn KH A einen Patienten aus KH B aufnimmt, das KH A einen entsprechenden Abschlag hinnehmen muss, sofern die im FP-Katalog ausgewiesene mittlere VD unterschritten wird. Welche mittlere VD ist in diesem Zusammenhang gemeint: die mittlere VD auf Basis der DRG des KH B oder die mittlere VD auf Basis der DRG des KH A? Es dürfte klar sein, dass in vielen Fällen beide KH unterschiedliche DRG ansteuern.
Ein paar schlaue Antworten wären klasse!
Grüße aus Hamburg,
Jens Bussmann