Verlegung aus anderem KH

  • Liebes Forum,

    in § 2 Abs. 2 KFPV steht, dass, wenn KH A einen Patienten aus KH B aufnimmt, das KH A einen entsprechenden Abschlag hinnehmen muss, sofern die im FP-Katalog ausgewiesene mittlere VD unterschritten wird. Welche mittlere VD ist in diesem Zusammenhang gemeint: die mittlere VD auf Basis der DRG des KH B oder die mittlere VD auf Basis der DRG des KH A? Es dürfte klar sein, dass in vielen Fällen beide KH unterschiedliche DRG ansteuern.

    Ein paar schlaue Antworten wären klasse!


    Grüße aus Hamburg,
    Jens Bussmann

  • Hallo Herr Bussmann,
    es kann sich m. E. nur um die jeweils abzurechnende DRG handeln. Das verlegende KH (hier KH B) nimmt einen Abschlag auf die von ihm abgerechnete DRG vor, sofern die kaufmännisch gerundete mittlere VD dieser DRG unterschritten wird.
    Das aufnehmende KH (hier KH A) kann die gleiche oder eine andere DRG abrechnen (je nachdem, was die Datenlage so hergibt), hat es also evtl. auch mit anderen Katalogverweildauern zu tun. Sollte die mittlere VD der (zweiten) DRG nicht erreicht werden, so hat das zweite KH ebenfalls einen Abschlag vorzunehmen. Wenn es die mittlere VD erreicht, kann es die DRG voll abrechnen.
    Schöne Grüße
    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt