Kodierung Sonderanfertigung Knie Prothese

  • Hallo,

    ich benötige mal ein paar Meinungen als Entscheidungshilfe.

    Es geht um eine Schlittenprothese, welche eine Sonderanfertigung gem. §12 MPG und Artikel 4 der europäischen Richtilinie 93/42/EWG ist. Diese wird individuell und auf die Bedürfnisse des Patieneten angefertigt und auch nur für diesen verwendet.

    Zwar ist die Prothese im Endeffekt baugleich zu anderen, jedoch handelt es sich um eine spezielle Titan-Niob Beschichtung und der Hersteller weist es uns auch als Sonderanfertigung nach den oben genannten Richtlinien aus. Und wie beschrieben...die Prothese wird extra für einen Patienten verschrieben, bestellt und verwendet.
    Der Aufwand der Implantation ist gleich einer normalen Schlittenprothese.

    Rechtfertigt dieses nun die Kodierung einer Sonderprothese, oder ist es ein \"normaler\" Schlitten mit hypoallergenem Material?
    Denn auf der einen Seite kann ich sagen, daß einige Anforderung für die Kodierung einer Sonderprothese erfüllt werden, aber auf der anderen Seite entspricht Bauform und Anwendung eher einer normalen.

    Wie würden hier andere kodieren?

  • Hallo Herr Schütt,

    da in den Abrechnungsrelevanten Regelwerken nicht näher definiert ist, was denn eine Sonderprothese ist, würde ich davon ausgehen, dass jede Prothese, die nicht \"Ideal-Standard\" ist, eine Sonderprothese und dementsprechend zu kodieren ist.

    Viele Grüße

    Gruß
    papiertiger

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