Verantworlichkeiten Multimodale Schmerztherapie (8-977.-)

  • Guten Morgen!
    In den Hinweisen zum OPS-Kode 8-977.- (Multimodale Schmerztherapie) steht u.a., dass bei der/dem Verantwortlichen die Zusatzqualifikation \"Spezielle Schmerztherapie\" vorliegen muss.
    Kann dieser Verantwortliche auch ein Niedergelassener Schmerztherapeut sein, mit dem eine vertragliche Kooperationsvereinbarung existiert? Hat jemand \"Abrechnungserfahrungen\" mit dieser Konstellation.´
    Eine schönen Tag noch!
    T.Werner

  • Hallo Herr Werner!

    Wir haben einen Anstellungsvertrag mit einem niedergelassenen Schmerztherapeuten. Hier gibt es keine Probleme.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer