Guten Morgen!
In den Hinweisen zum OPS-Kode 8-977.- (Multimodale Schmerztherapie) steht u.a., dass bei der/dem Verantwortlichen die Zusatzqualifikation \"Spezielle Schmerztherapie\" vorliegen muss.
Kann dieser Verantwortliche auch ein Niedergelassener Schmerztherapeut sein, mit dem eine vertragliche Kooperationsvereinbarung existiert? Hat jemand \"Abrechnungserfahrungen\" mit dieser Konstellation.´
Eine schönen Tag noch!
T.Werner
Verantworlichkeiten Multimodale Schmerztherapie (8-977.-)
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Hallo Herr Werner!
Wir haben einen Anstellungsvertrag mit einem niedergelassenen Schmerztherapeuten. Hier gibt es keine Probleme.
Mit freundlichem Gruß
Frank Killmer