Abschlag bei UGV bei Verlegungspauschale

  • Hallo zusammen,
    kann jemand sagen wie die Abschlagregelung bei Pateinten aussieht, die zu uns verlegt, operiert und innerhalb der UGV versterben? Es handelt sich bei diesen Fällen immer um sogenannte Verlegungsfallpauschalen, die laut Aussage unseres Softwarehauses, keine Abschläge bekommen auch dann nicht, wenn die UGV nicht erreicht wird!?

  • Schönen guten Tag Max

    in der FPV heißt es:

    Zitat

    § 3 Abschläge bei Verlegung

    Abs. 2:
    Im Falle einer Verlegung aus einem anderen Krankenhaus ist von dem aufnehmenden Krankenhaus ein Abschlag entsprechend den Vorgaben des Absatzes 1 vorzunehmen, wenn die im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesene mittlere Verweildauer im aufnehmenden Krankenhaus unterschritten wird.

    Dauerte die Behandlung im verlegenden Krankenhaus nicht länger als 24 Stunden, so ist im aufnehmenden Krankenhaus kein Verlegungsabschlag nach Satz 1 vorzunehmen; bei einer frühzeitigen Entlassung durch das aufnehmende Krankenhaus ist die Regelung zur unteren Grenzverweildauer nach § 1 Abs. 3, bei einer Weiterverlegung die Abschlagsregelung nach Absatz 1 anzuwenden.

    Der hervorgehobene Halbsatz bezieht sich aber lediglich auf die in dem Satz genannten Fälle, also diejenigen, die im verlegenden Krankenhaus weniger als 24h behandelt wurden.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Max,

    nach einem guten halben Jahr bin ich mal wieder im Forum... Jetzt weiß ich was gefehlt hat!
    Ich sehe die entsprechende Regelung in §1 Absatz 1, Satz3.
    Hier wird explizit auf Verlegungsfallpauschalen (VFP) verwiesen.
    Der §3 \"Abschläge bei Verlegungen\" wird ausgeblendet - verbleibt nur noch die Kurzliegervorschrift. Im letzten Teilsatz wird sich ausschließlich auf die Anwendbarkeit der Kurzliegerregel für das \"verlegende\" Krankenhaus bezogen.
    In §1, Absatz 3, Satz 2 wird noch einmal bestätigt, dass die Kurzliegerregel bei den \"verlegenden\" KH greift.

    Wir hatten diese Fälle ab und zu im Hause und sind als aufnehmendes KH gänzlich ohne Abschlag davongekommen.
    Der Hintergrund dieser Regelung war m. W. die durch das aufnehmende KH erbrachte Haupleistung, die via \"grouping\" tatsächlich einen hohen Aufwand hatte, weil es sonst gar nicht in die VFP käme.

    Grüße aus Mittelhessen

    M. Müller

    M. Müller
    Controller
    Kerckhoff-Klinik